Rechtsanwalt Dr. iur. Eberhard Frohnecke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 war er zunächst Gesellschafter einer anderen Rechtsanwaltskanzlei. 2002 gründete er mit seiner Ehefrau Dr. iur. Stefanie Frohnecke die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner. Seine juristischen Interessen gelten neben seinen Fachanwaltsgebieten besonders dem Bau- und Presserecht sowie dem Bankrecht, das ihm als gelerntem Bankkaufmann besonders nahe liegt.
Werdegang
Mitgliedschaften
Fortbildungen & Zertifikate
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke ist in zahlreichen juristischen Publikationen regelmäßig mit Fachbeiträgen vertreten. Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich dabei mit Rechtsprechung zu den Gebieten Versicherungsrecht und Gewerblicher Rechtschutz.
Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke ist Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Schwerpunkt Scheidungen und Scheidungsfolgesachen. Seit 2017 ist sie zudem auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, gefolgt von einem Promotionsstudium. 2006 wurde sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften ernannt. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzrecht) auch das Erbrecht.
Werdegang
Mitgliedschaften
Fortbildungen / Zertifikate
Veröffentlichungen
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Frohnecke beschäftigt sich in zahlreichen Fachveröffentlichungen schwerpunktmäßig mit Rechtsprechung zu den Gebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht.