Dr. iur. Stefanie Frohnecke und Dr. Eberhard Frohnecke
Dr. iur. Stefanie Frohnecke und Dr. Eberhard Frohnecke

Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke

Rechtsanwalt Dr. iur. Eberhard Frohnecke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 war er zunächst Gesellschafter einer anderen Rechtsanwaltskanzlei. 2002 gründete er mit seiner Ehefrau Dr. iur. Stefanie Frohnecke die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner. Seine juristischen Interessen gelten neben seinen Fachanwaltsgebieten besonders dem Bau- und Presserecht sowie dem Bankrecht, das ihm als gelerntem Bankkaufmann besonders nahe liegt.

 

 

Werdegang

  • 1990 Erfolgreicher Abschluss zum Bankkaufmann vor der Hanseatischen Handelskammer zu Hamburg.
  • 1990 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität zu       Osnabrück
  • 1995 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1995 Diverse Praktika in namhaften Anwaltskanzleien
  • 1996 - 1998 Referendariat im Landgerichtsbezirk Osnabrück
  • 1997 - 1998 Promotionsstudium und Auslandspraktikum in Wien / Österreich
  • 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Seit 2000 Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für Binnenmarktangelegenheiten der Europäischen Union in Alicante/Spanien (EU-Markenamt).
  • 2001 Ernennung zum Doktor der Rechtswissenschaften
  • 2007 Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • 2009 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

 

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Mitglied im DAV, Ortsverband Osnabrück
  • Mitglied in GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.)
  • Vertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg

 

Fortbildungen & Zertifikate

 

Veröffentlichungen

Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke ist in zahlreichen juristischen Publikationen regelmäßig mit Fachbeiträgen vertreten.  Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich dabei mit Rechtsprechung zu den Gebieten Versicherungsrecht und Gewerblicher Rechtschutz. 


Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke

Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke ist Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Schwerpunkt Scheidungen und Scheidungsfolgesachen. Seit 2017 ist sie zudem auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.

 Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, gefolgt von einem Promotionsstudium. 2006 wurde sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften ernannt. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzrecht) auch das Erbrecht.

 

Werdegang

  • 1995 Erfolgreicher Abschluss des Studiums mit Bestehen des Ersten Juristischen Staatsexamens.
  • 1996 – 1998 Referendariat im Landgerichtsbezirk Osnabrück, diverse Praktika in namenhaften Anwaltskanzleien.
  • 2000 Abschluss des Referendariats mit Bestehen des Zweiten Juristische Staatsexamens. Dissertationsarbeiten / Forschung
  • 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2006 Ernennung zur Doktorin der Rechtswissenschaften
  • 2008 Fachanwältin für Familienrecht
  • 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Mitglied im DAV, Ortsverband Osnabrück
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg

 

Fortbildungen / Zertifikate

 

Veröffentlichungen

Rechtsanwältin Dr. Stefanie Frohnecke beschäftigt sich in zahlreichen Fachveröffentlichungen schwerpunktmäßig mit Rechtsprechung zu den Gebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht.